Die Beratungsstelle bietet bei drohendem Wohnungsverlust oder bei bereits eingetretener Wohnungslosigkeit Beratung und Unterstützung an. Dieses ambulante Hilfeangebot (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 67 SGB XII) erbringt folgende Leistungen:
Die Beratung umfasst auch die Vermittlung der Frauen/Paare in andere notwendige Hilfeangebote und basiert auf Motivationsarbeit und sozialarbeiterischer Unterstützung bis zum Umzug.
Hierzu gehören u.a.:
Zur Umsetzung des Angebots bietet die Beratungsstelle dreimal wöchentlich offene Sprechzeiten an, macht Hausbesuche in den Obdachlosenunterkünften und begleitet die Frauen zu Behörden, Arztbesuchen u.a..
Die Beratungsstelle beobachtet und dokumentiert die Entwicklung des Personenkreises nach Umfang, Struktur und Problemstellungen unter Einbeziehung der Wohnungslosigkeit erzeugenden sozialen Bedingungen vor Ort.
Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde (W/SJB), mit dem TafF (Tagestreff für Frauen) sowie mit der Frauenpension statt. Die Warteliste für die Belegung der Frauenpension wird in der Beratungsstelle geführt unter Absprache mit den MitarbeiterInnen der Fachstelle W/SJB.