Presse

Gericht stützt soziales Wohnmodell

SOZPÄDAL E.V. beansprucht zu Recht Kündigungsschutz / Keine Grundsatzentscheidung

Karlsruher Rechtsstreit ist wichtiger Präzedenzfall
BNN 20.03.2017 –  Kirsten Etzold

Der Karlsruher Verein Sozialpädagogische Alternativen (SOZPÄDAL E.V.) nimmt zu Recht Kündigungsschutz in Anspruch für eine Wohnung, die Sozpädal jungen Frauen in schwieriger Lebenssituation zur Verfügung stellt, die sonst wohnungslos wären. Das Landgericht Karlsruhe hat ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe bestätigt und die Berufung eines Privatmannes abgewiesen, der die Einzimmerwohnung in der Sophienstraße gekauft und den Vertrag mit SOZPÄDAL E.V. gekündigt hatte. Der Rechtsstreit genießt als wichtiger Präzedenzfall bundesweit Beachtung. Quer durch die Republik beschäftigen ähnliche Fälle die Gerichte, mit unterschiedlichem Ausgang.

Der neue Eigentümer der Wohnung in der Sophienstraße hatte geltend gemacht, dass für den Verein eben nicht der Mieterschutz gelte, der einer natürlichen Person zusteht. Das Amtsgericht Karlsruhe war dagegen der Sicht von SOZPÄDAL E.V.gefolgt, dass im vorliegenden Fall der Mieterschutz greife. Der Käufer der Wohnung, anwaltlich vertreten durch Stadtrat Tilman Pfannkuch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, hatte daraufhin die zweite Instanz, das Landgericht, angerufen. (Die BNN berichteten.)

Laut Bundesgerichtshof sei in der Angelegenheit „auf den Zweck eines Vertrages abzustellen“, heißt es in der schriftlichen Begründung des Urteils. Zwar sei es in der Tat charakteristisch für einen Gewerbemietvertrag (der keinen Mieterschutz begründet), dass Räume nicht selbst genutzt, sondern an Dritte weitervermietet würden. Doch könnten die Vertragsparteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend vereinbaren, dass Vorschriften des Mieterschutzes angewendet würden. Maßgeblich für die Beurteilung sei, so die Vorsitzende Richterin am Landgericht Karin Mauch, dass in diesem Fall ein Vertragsformular mit der Überschrift „Wohnungs- oder Eigentumswohnungs-Mietvertrag“ verwendet wurde und dass dieser zudem Regelungen enthalte, die nur im Wohnraum-Mietrecht Anwendung fänden.

Mauch hatte in einer Beweisaufnahme Mitte Dezember den früheren Besitzer der Mietwohnung ebenso angehört wie das seinerzeit für Anmietungen verantwortliche Vorstandsmitglied bei Sozpädal, das vor 18 Jahren auch den Mietvertrag unterzeichnet hatte.

„Wenn es auch keine Grundsatzentscheidung ist, sind wir doch sehr zufrieden über die im Urteil enthaltene Botschaft an die Vermieter, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie von dieser Seite häufig angenommen“, kommentiert Peter Empl, der Vorsitzende des Vereins Sozpädal, den Ausgang des Gerichtsverfahrens. „Das schafft in der Praxis hoffentlich wieder etwas mehr Sicherheit für unsere Mieter, während wir weiter versuchen werden, Veränderungen auf der Ebene der Gesetzgebung zu erreichen.“

Zu diesem Thema gibt es ebenfalls einen Kommentar von Kirsten Etzold..

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Kommentar zum Mietrechtsstreit

Nur ein Schritt

BNN 20.03.2017 – Kirsten Etzold

Unsichere Wohnverhältnisse sind Gift für Mieter, nicht nur für die sozial Schwächsten unter ihnen. Rechtssicherheit ist aber durchaus auch elementar für diejenigen, die eine Mietwohnung kaufen. Auf dem Weg zu mehr rechtlicher Klarheit im Zusammenhang mit Wohnraum, den Institutionen der Wohnungslosenhilfe wie SOZPÄDAL E.V.in Karlsruhe anmieten und Bedürftigen zur Verfügung stellen, stellt das aktuelle Urteil des Landgerichts Karlsruhe als Berufungsinstanz aber nur einen Schritt dar. So vernehmlich der sozial engagierte Karlsruher Verein nun im Interesse der unterstützten jungen Mieterinnen aufatmet, so offen bleibt die allgemeine Lage. Denn im Grundsatz ist die Frage, wo der Mieterschutz im Zusammenhang mit Wohnungslosenhilfe endet, nicht beantwortet. Geklärt wurde ausdrücklich nur, was für die aktuell umstrittene Einzimmerwohnung in der Sophienstraße Gültigkeit hat. In anderen Fällen mag die Rechtslage wieder anders aussehen. In der Fächerstadt ist die Lage zusätzlich speziell, weil Wohnraum im boomenden Karlsruhe chronisch knapp und dementsprechend begehrt ist. Bleibt zu hoffen, dass nicht noch weitere „Präzedenzfälle“ die Beteiligten in Unsicherheit stürzen.

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„Armut ist weiblich“

Hilfsangebote für wohnungslose Frauen sind Diskussionsstoff im Tollhaus

BNN – Eine Dusche und Essen, ohne betteln zu müssen. Den schweren Koffer sicher abstellen, ohne das letzte Geld ins Schließfach zu stecken. Eine Adresse für die Post. Ruhe, keine Schläge, sich nicht verkriechen müssen. Was Frauen brauchen, die ihre Wohnung verloren haben, erlebt die Leiterin des Tagestreffs für Frauen (TafF) in der Belfortstraße, Lissi Hohnerlein, unmittelbar. Am Dienstag diskutiert sie mit Expertinnen aus Hamburg und Düsseldorf, Karlsruhes Sozialbürgermeister Martin Lenz sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt, Annette Niesyto, im Kulturzentrum Tollhaus über Frauenarmut, gezielte Hilfen, Sozial- und Wohnungspolitik.

Wohnungslose Frauen seien auf der Straße meist „nicht sichtbar“, sagt Hohnerlein vom Verein Sozialpädagogische Alternativen (Sozpädal) Karlsruhe. „Sie suchen aus Scham und Schuldgefühlen private Lösungen, die sie oft in neue Abhängigkeiten führen.“ Sie tauche bei Verwandten oder Bekannten unter, kehre ins Elternhaus zurück oder hangele sich durch – in provisorischen, unsicheren Verhältnissen.
Kein Geld, keine Wohnung: Diese Kombination wird häufiger in einer Gesellschaft, in der vorrangig Frauen Kinder erziehen und Angehörige pflegen, dafür im Beruf Auszeiten nehmen, in Teilzeit oder nur geringfügig für Lohn oder Gehalt arbeiten. Das geschlechtsspezifische Risiko fassen Experten in einem prägnanten Satz: „Armut ist weiblich.“

Kontinuierlich steigt laut SOZPÄDAL E.V. auch die Zahl wohnungsloser Mütter oder Elternpaare in Karlsruhe. Bis 2010 habe die Stadt jährlich rund 15 Erwachsenen mit Kindern eine Unterkunft besorgt, für je maximal vier Monate. Inzwischen seien pro Jahr rund 50 Familien zu versorgen, bei Unterbringungszeiten bis zu neun Monaten.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg kritisiert, die Angebote für wohnungslose Frauen deckten den wachsenden Bedarf nicht. Die Zahl der landesweit im Hilfesystem gezählten Frauen wuchs der Liga zufolge von 2014 bis 2015 um 6,7 Prozent auf 3 133 Betroffene. Im Vergleich zu 2006 betrage die Steigerung gar 63 Prozent. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert eine Wohnungsnotfallstatistik. Es fehlten aussagekräftige Zahlen und die Überschaubarkeit.

Die Fächerstadt spielt in dieser Hinsicht eine positive Sonderrolle, sagt Hohnerlein. Karlsruhe habe früh die Bedürfnisse wohnungsloser Frauen erkannt und mit einem angepassten Hilfesystem reagiert. Nun sei es wichtig, trotz Sparzwängen die Angebote und den freien Zugang zu ihnen für Betroffene zu erhalten. Zudem sei der Blick über die Stadtgrenzen hinaus bitter nötig, sagt Hohnerlein: „Für Frauen, die nicht in eine Gemeinschaftsunterkunft gehen wollen, bietet der Landkreis Karlsruhe nichts.“

Für Interessierte offen ist der Fachtag „Frauen in Armut und Wohnungsnot“ am Dienstag, 14 bis 18 Uhr, Kulturzentrum Tollhaus, Alter Schlachthof 35.

Kirsten Etzold  – Badische Neueste Nachrichten | Karlsruhe | 26.02.2016

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