nach § 53 SGB XII (BWB/E)
Psychisch kranke Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Die Betreuung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe.
nach §§ 67/68 SGB XII (BWB/S)
Unser Betreuungsangebot für wohnungslose Menschen, die (noch) nicht zu ihrer psychischen Erkrankung stehen können.