Einsatz gegen Gewalt an Frauen

Karlsruher Aktionsbündnis pocht auf Umsetzung der Istanbul-Konvention

Stadtverwaltung will Träger unterstützen

Karin Stenftenagel - BNN 09.12.2019

Das Karlsruher Aktionsbündnis „Frauen gegen Gewalt an Frauen“ blickt hoffnungsvoll auf die Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag, 10. Dezember: Ein interfraktioneller Antrag an die Stadtverwaltung soll größere Planungssicherheit für die Träger verschiedener Beratungs- und Hilfseinrichtungen im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bringen.

Seit Anfang Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland rechtlich bindend. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ verpflichtet die unterzeichnenden Staaten und deren Organe, Betroffene vor Gewalt zu schützen – auch durch die Bereitstellung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Ein von den Fraktionen Grüne, CDU, SPD, FDP, KAL/Die Partei, Die Linke und FW/Für Karlsruhe unterzeichneter Antrag soll die Finanzierung der bestehenden Hilfsangebote in Karlsruhe auf fünf Jahre sicherstellen: Die Stadtverwaltung soll sich verpflichten, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode 2024 die Mittel aus dem städtischen Haushalt an die Träger von Hilfeeinrichtungen mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten. Bisher mussten Einrichtungen wie der Tagestreff für Frauen (TafF) oder der Frauennotruf jeweils bei der Beratung über den nächsten Doppelhaushalt der Stadt um die Weiterfinanzierung der Stellen ihrer Mitarbeiter bangen. „Da sucht man hoch qualifizierte Fachkräfte, die außerdem spezielle Fortbildungen für unseren Bereich vorweisen, kann ihnen aber nur Jahresverträge anbieten“, beschreibt Luitgard Gauly vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die Situation. Diese Unsicherheit sei für die Mitarbeiter problematisch, zusätzlich zu der ohnehin psychologisch belastenden Arbeit, die sie in den Einrichtungen leisten. Eine längere Perspektive auf fünf Jahre sei daher ein guter Anfang.

Im Aktionsbündnis haben sich seit 2016 zehn Karlsruher Vereine zusammen­geschlossen: der Arbeitskreis Karlsruher Frauenorganisationen (AKF), die Beratungsstelle für Prostituierte des Diakonischen Werks Luise, Pro Familia, Soroptimist International Karlsruhe, der Sozialdienst katholischer Frauen in Stadt- und Landkreis (SkF), Sozpädal mit dem Frauentreff TafF, der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder, der Verein für Jugendhilfe, der Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen (mit den Angeboten Wildwasser und Frauennotruf) und Zonta International Karlsruhe. Seit Mai leisten die Mitglieder des Bündnisses aktiv Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei den Stadträten. Den Antrag im Gemeinderat sehen sie auch als Ergebnis ihres Engagements. „Die Istanbul-Konvention ist für uns elementar“, sagt Ulrike Stihler vom Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder. Zum Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt zähle die Bereitstellung von Beratungsstellen in ausreichender Zahl und die entsprechende personelle Ausstattung der Einrichtungen. Neben der freiwilligen Unterstützung durch die Stadt brauche es ein Landesgesetz, das die Konvention zur Pflichtaufgabe für die Kommunen erkläre und somit Landesgelder verfügbar mache.

In einer Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung schreibt die Stadtverwaltung, dass sie den interfraktionellen Antrag begrüße und die Selbstverpflichtung umsetzen wolle. Außerdem soll ab Februar 2020 eine auf zwei Jahre befristete 50-Prozent-Stelle besetzt werden, die mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Analyse des Beratungsbedarfs in Karlsruhe betraut ist. „Wir erwarten, dass der Bedarf in allen Bereichen höher sein wird als die aktuelle Versorgung“, sagt Gauly. Etwa beim Schutz von Menschen mit Behinderung oder von Migrantinnen und bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Themen gebe es noch viel zu tun.

Bürgerfragen

Vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 10. Dezember, stehen Vertreterinnen des Aktionsbündnisses „Frauen gegen Gewalt an Frauen“ im Foyer des Rathauses am Marktplatz bereit, um Fragen der Bürger zu beantworten.

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