Gericht stützt soziales Wohnmodell
Sozpädal beansprucht zu Recht Kündigungsschutz / Keine Grundsatzentscheidung
Karlsruher Rechtsstreit ist wichtiger Präzedenzfall
BNN 20.03.2017 - Kirsten Etzold
Der Karlsruher Verein Sozialpädagogische Alternativen (Sozpädal) nimmt zu Recht Kündigungsschutz in Anspruch für eine Wohnung, die Sozpädal jungen Frauen in schwieriger Lebenssituation zur Verfügung stellt, die sonst wohnungslos wären. Das Landgericht Karlsruhe hat ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe bestätigt und die Berufung eines Privatmannes abgewiesen, der die Einzimmerwohnung in der Sophienstraße gekauft und den Vertrag mit Sozpädal gekündigt hatte. Der Rechtsstreit genießt als wichtiger Präzedenzfall bundesweit Beachtung. Quer durch die Republik beschäftigen ähnliche Fälle die Gerichte, mit unterschiedlichem Ausgang.
Der neue Eigentümer der Wohnung in der Sophienstraße hatte geltend gemacht, dass für den Verein eben nicht der Mieterschutz gelte, der einer natürlichen Person zusteht. Das Amtsgericht Karlsruhe war dagegen der Sicht von Sozpädal gefolgt, dass im vorliegenden Fall der Mieterschutz greife. Der Käufer der Wohnung, anwaltlich vertreten durch Stadtrat Tilman Pfannkuch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, hatte daraufhin die zweite Instanz, das Landgericht, angerufen. (Die BNN berichteten.)
Laut Bundesgerichtshof sei in der Angelegenheit „auf den Zweck eines Vertrages abzustellen“, heißt es in der schriftlichen Begründung des Urteils. Zwar sei es in der Tat charakteristisch für einen Gewerbemietvertrag (der keinen Mieterschutz begründet), dass Räume nicht selbst genutzt, sondern an Dritte weitervermietet würden. Doch könnten die Vertragsparteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend vereinbaren, dass Vorschriften des Mieterschutzes angewendet würden. Maßgeblich für die Beurteilung sei, so die Vorsitzende Richterin am Landgericht Karin Mauch, dass in diesem Fall ein Vertragsformular mit der Überschrift „Wohnungs- oder Eigentumswohnungs-Mietvertrag“ verwendet wurde und dass dieser zudem Regelungen enthalte, die nur im Wohnraum-Mietrecht Anwendung fänden.
Mauch hatte in einer Beweisaufnahme Mitte Dezember den früheren Besitzer der Mietwohnung ebenso angehört wie das seinerzeit für Anmietungen verantwortliche Vorstandsmitglied bei Sozpädal, das vor 18 Jahren auch den Mietvertrag unterzeichnet hatte.
„Wenn es auch keine Grundsatzentscheidung ist, sind wir doch sehr zufrieden über die im Urteil enthaltene Botschaft an die Vermieter, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie von dieser Seite häufig angenommen“, kommentiert Peter Empl, der Vorsitzende des Vereins Sozpädal, den Ausgang des Gerichtsverfahrens. „Das schafft in der Praxis hoffentlich wieder etwas mehr Sicherheit für unsere Mieter, während wir weiter versuchen werden, Veränderungen auf der Ebene der Gesetzgebung zu erreichen.“
Zu diesem Thema gibt es ebenfalls einen Kommentar von Kirsten Etzold..