SPFH
Sozialpädagogische Familienhilfe

SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) soll durch intensive bedarfsgerechte Begleitung Familien bzw. Alleinerziehende in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Hilfe bei konkreten Alltagsproblemen und bei der Lösung von Konflikten bieten. Kontakte zu Behörden und anderen Institutionen sowie Unterstützung  bei finanziellen Belangen und Wohnungssicherung können Inhalte der gemeinsamen Arbeit sein.

Die Hilfe setzt an den Stärken der Einzelnen an, richtet sich grundsätzlich an die Familie als Ganzes und orientiert sich an der Lebenssituation der Klientinnen und Klienten. Familienhilfe beruht auf intensiven persönlichen Beziehungen und einer vertrauensvollen Kooperation untereinander verknüpft mit dem Wunsch bzw. der Bereitschaft nach positiver Veränderung. SPFH ist eine aufsuchende Hilfe, die längerfristig angelegt ist.

Durch beratende Gespräche, konkrete praktische Anleitung und modellhaftes Handeln soll die Familie in die Lage versetzt werden, selbstständig den vielfältigen Anforderungen des Alltags mit Kind(ern) gerecht zu werden.

Ziel ist eine eigenverantwortliche, zufriedenstellende Lebens.-und Alltagsgestaltung, die eine angemessene materielle und emotionale Versorgung der Kinder beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen:
Hilfen zur Erziehung in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe in Ausgestaltung des § 31 SGB VIII.